B/BF17/B197:

Mindestalter 17/18 Jahre

Klasse BF17 für begleitetes Fahren ab 17 Jahren und Klasse B für mehrspurige Fahrzeuge bis max. 3,5 t mit maximal 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrer)
Ohne Begleitung ab 18 Jahren

Klassen B und BF17 auch für Anhänger bis 750 kg bzw. darf das zulässige Gesamtgewicht der Kombination (PKW/ Anhänger) max. 3.500 kg betragen.

Anforderungen an die Begleitperson für BF17:

- ist 30 Jahre oder älter

- besitzt seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis Klasse B (früher Klasse 3)

- hat nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister

Anforderungen für B197:

- mindestens 10 Fahrstunden auf Schaltgetriebe

- 15 minütige Testfahrt auf Schaltgetriebe

- Restzeit der Ausbildung und Prüfung auf Automatik

- Fahrerlaubnis auf Schalt- und Automatikgetriebe

B196:

Mindestalter 25 Jahre

Mind. 5 Jahre Führerschein B-Klasse

Schulung:
Mind. 4x 90 min. Theorieunterricht
Mind. 5x 90 min. Praxisunterricht

Für Krafträder mit max. 125 cm³ Hubraum, max. 11 kW Leistung und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,1 kW/kg.

Für dreirädrige Kfz, Hubraum größer als 50cm³, Geschwindigkeit größer als 45 km/h und einer Leistung von max. 15 kW.

BE:

Zusatzausbildung zur Klasse B Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt)

A:

Mindestalter 24 Jahre oder mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2

Einschlussklassen AM, A1 und A2

Für Krafträder mit mehr als 50 cm³ Hubraum und einer Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

A2:

Mindestalter 18 Jahre

Einschlussklassen AM und A1

Für Krafträder mit max. 35kW Leistung und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg. Von Klasse 3, ausgestellt vor dem 01.04.1980, auf A2 ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben.

A1:

Mindestalter 16 Jahre

Einschlussklasse AM

Für Krafträder mit max. 125 cm³ Hubraum, max. 11 kW Leistung und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,1 kW/kg.

Für dreirädrige Kfz, Hubraum größer als 50cm³, Geschwindigkeit größer als 45 km/h und einer Leistung von max. 15 kW.

AM / AM15:

Mindestalter 15 Jahre

Für Fahrräder mit Hilfsmotor, Krafträder, dreirädrige Kleinfahrzeuge und vierrädrige Leichtfahrzeuge bis max. 45 km/h mit max. 50 cm³ Hubraum, max. 4kW Leistung und einer Leermasse von max. 350 kg.

B96:

Auch Anhänger mit mehr als 750 kg und einer zG des Zuges von max. 4250 kg sind mit der Klasse B erlaubt.

Beträgt die zG des Zuges über 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg ist dieses unter folgender Bedingung erlaubt:

Nach einer Fahrerschulung von min. 7 Stunden in einer Fahrschule wird die Schlüsselzahl B „96“ erteilt – ohne Prüfung!

L:

Mindestalter 16 Jahre

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger max. 25 km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h